Besitz des Augustinerklosters Oberndorf

Steine mit einem A im Kreis finden sich in den Bereichen Oberndorf, Altoberndorf, Beffendorf, Boll, Bochingen/Brittheim sowie Trichtingen/Brittheim. Hier kann es sich aufgrund der breiten Streuung der Steine – welche manchmal auch in keinem Bezug zu einer Markungsgrenze stehen – nur um Privatbesitz bzw. kirchlich/klösterlichen Besitz handeln. Meiner Meinung nach um Besitzungen des Augustinerklosters Oberndorf = AO. Untermauert wird diese Vermutung dadurch, dass besonders viele dieser Steine mit A im Kreis, an der Grenze des Brittheimer Klosterwaldes stehen – so auch an der Markungsgrenze zu Bochingen und Trichtingen. Der Klosterwald war bis zur Säkularisation Besitz des Augustinerklosters Oberndorf, welcher anschließend in das Eigentum des Landes Württemberg überging. Dabei fällt auch auf, dass einige der Steine mit dem A im Kreis eine Hirschstange als neues, württembergisches Herrschaftszeichen erhalten haben. Durch Nachforschungen im Kopialbuch des Augustinerklosters Oberndorf, fand Alfred Danner eine Textpassage von 1661, in welcher die Anschaffung von Bodenplatten mit Muster beschrieben wird. Dort ist auch eine Abbildung beigefügt, welche fast identisch ist, mit dem auf den Grenzsteinen befindlichen A im Kreis. Da das A jedoch auf manchen Steinen unterschiedlich dargestellt wird, muss man sich fragen, ob die Steine entweder einen anderen Grundbesitzer darstellen oder einfach aus einer anderen Zeit-Epoche kommen. Im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart existiert eine Archivalie aus dem 19. Jhdt. über Steinsetzungen im Bereich des unteren Aichhofes. Dort werden noch Steine mit einem A, als ehemaliger Besitz des Augustinerklosters beschrieben.